Hochschulwahlen
Die Hochschulwahlen - bei denen ihr von eurem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen könnt - finden jährlich im Sommersemester statt.
Dieser Artikel bietet nur einen kleinen Überblick, warum Wählen wichtig ist und wen ihr wählen könnt.
Weitere Informationen findet ihr kurz vor der Wahl in der Wahlzeitung von uns, in der des AStAs, sowie in der Wahlzeitung des Wahlamts.
Warum wählen gehen?
Bei den Hochschulwahlen könnt ihr von eurem Mitspracherecht Gebrauch machen und entscheiden, welche Studis von euch in die fachbereichs- und hochschulweiten Gremien gesendet werden. Dadurch stellt ihr zum einen sicher, dass in den Gremien die Leute sitzen, welche eure Interessen am besten vertreten. Zum anderen verschafft eine hohe Wahlbeteiligung euren Vertreterinnen und Vertretern Legitimität und Rückhalt, welcher ihnen beispielsweise bei Konflikten mit Professor:innen ein stärkeres Auftreten ermöglicht.
Was kann ich wählen?
Zentralebene
Hier werden die Entscheidungen, die die gesamte Universität betreffen, gefällt.
Die Kernaufgaben der Universitätsversammlung (UV) sind: Änderung der Grundordnung der Hochschule, Wahl des Präsidiums, Benennung der Senatsmitglieder, Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichts des Präsidiums und Erlass bzw. Änderung der Wahlordnung.
Der Senat bespricht Angelegenheiten der Forschung, der Lehre und des Studiums, die die gesamte Hochschule betreffen oder die von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Senat wird nicht direkt, sondern von der UV gewählt. An der TU Darmstadt ist der Senat unter anderem zuständig für Zustimmung zu den Satzungen der Fachbereiche, Grundsatzfragen des Lehr- und Studienbetriebes, Festsetzung von Zulassungszahlen, Festlegung der allgemeinen Prüfungsbestimmungen, Forschungsorganisation und Mittelverteilung.
Das höchste Gremium der TU Darmstadt ist das Präsidium, das sich aus Präsident:in, Vizepräsident:innen und Kanzler:innen zusammensetzt. Es leitet und vertritt die Universität nach außen und setzt die Beschlüsse des Senats und der Hochschulversammlung um.
Fachbereichsebene
Im studentischen Alltag ist die Fachbereichsebene näher als die Zentralebene. Der Fachbereich ist die organisatorische Grundeinheit für Forschung und Lehre. Der Fachbereichsrat (FBR) ist das höchste Gremium des Fachbereichs. Er entscheidet über alle Fragen, die den Fachbereich betreffen. Vorsitzender ist der Dekan, zurzeit Prof. Zoubir. Er wird von Pro- und Studiendekan unterstützt. Der Prodekan ist der Schatzmeister des Fachbereichs, zurzeit Prof. Pesavento; der Studiendekan kümmert sich um alle Angelegenheiten des Studiums, zurzeit Prof. Klingbeil. Wichtige Aufgaben des Fachbereichsrates sind Erlass der Prüfungs- und Studienordnungen, Abstimmung der Forschungsvorhaben, Entscheidungen über Berufungsvorschläge, Entscheidungen über die Ausstattung der Institute bzw. Fachgebiete und Verteilung der Finanzmittel.
Studentische Selbstverwaltung
Die studentische Selbstverwaltung findet sowohl uniweit und fachbereichsübergreifend als auch fachbereichsintern statt.
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das höchste Entscheidungsgremium der Studierendenschaft. Zu den Aufgaben des Studierendenparlaments gehören u.a. die Wahl des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), die Höhe und Verwendung der Beiträge und externe Kooperationen (z. B. mit dem Staatstheater und dem RMV).
Der Fachschaftsrat setzt sich ausschließlich aus Studierenden zusammen. Obwohl der Fachschaftsrat wenig offiziellen Einfluss hat, ist er doch der Ort, an dem der größte Teil der studentischen Mitarbeit vonstattengeht. Da die Fachschaftsräte auch größtenteils die Unterstützung der Professorinnen und Professoren genießen, ist die Arbeit im Regelfall sehr fruchtbar. Was der Fachschaftsrat macht, könnt ihr auf der Seite Fachschaft nachlesen.