Prüfungen
Am Ende des Semesters wird euer gelerntes Wissen in einer Prüfung abgefragt.
Die Prüfungen finden in aller Regel in der vorlesungsfreien Zeit statt.
Der Zeitraum erstreckt sich meistens von kurz nach Ende der Vorlesungen bis kurz vor Anfang des nächsten Semesters.
Einige Professor:innen ermöglichen einen Bonus zur Verbesserung der Klausurnote, für den z. B. eine gewisse Anzahl an Punkten in den Übungen gesammelt werden muss.
In diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur Übung notwendig.
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zu den Prüfungen findet online in TUCaN statt.
Hierzu loggt ihr euch dort ein und klickt im oberen Menü auf und dann links auf “Meine Prüfungen”.
Ihr landet in einer Übersicht eurer bisher angemeldeten Prüfungen, die im Moment noch leer sein sollte.
Um das zu ändern, klicken wir nun rechts auf mittlerer Höhe auf “Anmeldung zu Prüfungen”.
Es erscheint nun eine Liste möglicher Prüfungen, d.h. nur Prüfungen zu den Veranstaltungen, für die man sich eingetragen hat.
Es ist also wichtig, sich erst für eine Veranstaltung einzutragen, bevor man sich für eine Prüfung anmelden kann.
Die Anmeldefristen könnt ihr den Aushängen des Prüfungssekretariats entnehmen und sie werden auch in TUCaN angezeigt, wenn es soweit ist.
Ihr sucht euch nun die entsprechende Veranstaltung heraus und klickt auf der rechten Seite hinter dieser Veranstaltung auf “Anmelden”.
Es folgt eine kleine Übersicht über die Zugehörigkeit zu einem Modul oder dem Termin der Prüfung.
Ein Klick auf “Abschicken” meldet die Prüfung anschließend an.
(Beachtet, dass eine Anmeldung erst in den Anmeldezeiträumen möglich ist.)
Prüfungsabmeldung
Ihr könnt euch von den meisten Prüfungen bis acht Tage vor Prüfungstermin abmelden. Dazu geht wieder auf die Prüfungsübersicht und klickt hinter der entsprechenden Prüfung den Link an. Ist dieser nicht vorhanden, so ist die Frist für die Abmeldung bereits abgelaufen. Jetzt kommt eine Besonderheit von TUCaN: Meldet ihr euch von einer Prüfung ab, so erscheint diese trotzdem unter den Prüfungen, hat allerdings keinen Termin. Sprich, das System geht einfach davon aus, man wolle die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt erneut schreiben, den die Person dann durch erneutes Anmelden festlegen muss. Aber keine Sorge: Auch wenn diese Prüfung weiterhin auftaucht, seid ihr nicht mehr direkt für die Prüfung angemeldet und bekommt auch keinen Fehlversuch. Im Zweifel und bei Unklarheiten solltet ihr jedoch am besten noch im Prüfungssekretariat nachfragen.
Kurzfristig Krank
Bei Krankheit ist es natürlich möglich, die Klausur nicht mitzuschreiben dabei müsst ihr innerhalb von drei Tagen ein Attest beim Studierendensekretariat einzureichen (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Wichtig ist dabei, dass auf dem Attest Folgendes vermerkt ist:
Beginn und Ende der Erkrankung (Die Prüfung muss in dem Zeitraum liegen)
Unbedingt das Wort prüfungsunfähig
Das Attest kann auch Online eingereicht werden.
Orientierungsmodul
Ab dem Wintersemester 2018/2019 wurde Mentoring als Orientierungsmodul deklariert. Dadurch ist die Teilnahme am Mentoring verpflichtend für alle Studierenden der Elektro- und Informationstechnik, Mechatronik und Medizintechnik. Für diese Studienleistung werdet ihr alle automatisch angemeldet, sofern ihr euch vorher nicht bereits selbst angemeldet habt. Beachtet dabei, dass eine Nicht-Teilnahme an der Veranstaltung weitere Folgen haben kann. Im schlimmsten Fall könntet ihr keine weiteren Prüfungen in eurem Studiengang mehr ablegen.
Medizintechnik - Mindest CPs
Bei dem Studiengang Medizintechnik wurde eine andere Regelung eingeführt als bei den anderen Studiengängen des Fachbereichs 18.
In der Ordnung des Studiengangs heißt es:
“Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters sind Mindestleistungen in Höhe von 20 CP in Modulen des Studiengangs zu erbringen; hiervon sind abgeschlossene Module im Umfang von mind. 14 CP aus dem „Grundlagenbereich der Elektro- und Informationstechnik“ nachzuweisen.”
Anders gesagt bedeutet das, ihr müsst bis Ende des 2. Semesters 14 CP bestanden haben aus den Fächern:
ETiT 1, ETiT 2, Mathe 1, Mathe 2, Physik 1, Physik 2, Praktikum Elektrotechnik und Allgemeine Informatik 1.
Ablauf einer Prüfung
Eine Prüfung an der Uni unterscheidet sich von denen in der Schule. Am ähnlichsten sind die Prüfungen wohl einer Abiturklausur. Um Abschreiben von vornherein unmöglich zu machen, müssen im Regelfall zwei Plätze zu nebenan Sitzenden und eine Reihe nach vorne und hinten freigelassen werden.
Bei den meisten Klausuren bekommt ihr Schreibpapier ausgeteilt. Ausnahmen sind zum Beispiel die Mathematikklausuren, hier muss teilweise eigenes Papier mitgebracht werden. Auf keinen Fall dürft ihr euren Studienausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis vergessen, denn diese werden im Laufe der Prüfung kontrolliert, um einen Betrug auszuschließen. Genauere Informationen zu einzelnen Prüfungen und den erlaubten Hilfsmitteln erhaltet ihr in der jeweiligen Vorlesung. Abschließend sollte zum Ablauf noch gesagt werden, dass die Zeit in Klausuren oft so bemessen ist, dass es gerade so möglich ist, fertig zu werden, wenn alles nahezu aus dem Effeff gekonnt wird. Manche Klausuren sind auch so konzipiert, dass man in der Klausurzeit nicht 100% der Punkte erreichen kann, in diesen Fällen gibt es die 1,0 dann aber auch bei weniger Punkten. Deshalb: Zeit in Klausuren immer genau einteilen. Und nach der Klausur nicht verrückt machen, wenn man nicht alle Aufgaben geschafft hat.
Klausurbonus
Viele Veranstaltungen - vor allem in den Grundlagen - bieten Klausurboni an.
Für den Bonus gilt es immer wieder unterschiedliche Leistungen zu erbringen.
Manchmal müsst ihr Hausübungen anfertigen und abgeben, ein anderes Mal müsst ihr einen kurzen Test bestehen.
Wie der Bonus in der jeweiligen Veranstaltung vergeben wird, erfahrt ihr immer in der ersten Vorlesung.
Aber Achtung:
Egal wie hoch euer Klausurbonus ist, er hilft euch nicht beim Bestehen der Klausur, ihr müsst die Klausur selbstständig bestehen.
Erst dann wird euch der Bonus gewährt und mit eurem Ergebnis verrechnet.
Noten
Die Noten der Klausuren werden in TUCaN veröffentlicht.
Geht dazu in den Punkt “Prüfungen” -> “Semesterergebnisse” -> “Prüfungsergebnisse”.
Dort wird euch die Note angezeigt.
Indem ihr hinter der Note auf “Ø” klickt, könnt ihr euch den Notenspiegel der Klausur anschauen.
Wir würden euch empfehlen, die TUCaN App auf euer Handy runterzuladen.
Dort könnt ihr auf einen Blick sehen, ob neue Noten raus gekommen sind und welche Note ihr habt.
(Eine Pushbenachrichtigung für neue Ergebnisse gibt es aber leider nach wie vor nicht. Allerdings gibt es seit kurzem, eine Benachrichtigung per Mail.)
Durchgefallen?
Durch eine Prüfung durchzufallen ist keine Schande. Lasst euch nicht demotivieren, falls mal eine Prüfung daneben ging. Der Regelfall sollte sein, dass ihr die Erstprüfung besteht, was den entscheidenden Vorteil hat, einen Brocken weniger auf der To-Do-Liste zu haben.
Solltet ihr eine Klausur nicht bestehen, müsst ihr im nächsten Semester (oder vielleicht auch später) noch einmal ran. Es empfiehlt sich in diesem Fall unbedingt die Klausureinsicht aufzusuchen und nach Fehlern in der Korrektur zu suchen. Diese kommen durchaus vor und können einige Punkte ausmachen.
Die Zweitprüfung (oder Wiederholungsklausur) läuft in der Regel genauso ab wie die Erstprüfung. Auch die Anmeldung hierzu erfolgt wie zu einer ganz normalen Klausur über TUCaN. Eventuell gesammelte Boni für die Endnote der Klausur gelten meistens nur noch für die Klausur im direkt nächsten Semester. Solltet ihr auch bei diesem Versuch keinen Erfolg verbuchen können, habt ihr noch einen letzten weiteren Versuch. Nach einer nicht bestandenen Drittprüfung habt ihr einmal pro Studiengang die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung (mEP). Habt ihr diese Möglichkeit bereits wahrgenommen oder die mEP nicht bestanden, könnt ihr das Studienfach erst einmal nicht mehr weiter studieren. Auch andere Studienfächer, in denen diese Klausur enthalten ist, können nicht mehr studiert werden (Das gilt leider auch für das Studium an anderen Universitäten). Gerade in den frühen Semestern ist das problematisch, da die Fächer in vielen Elektrotechnik Studiengängen enthalten sind.
Oft gibt es aber noch ähnliche Studiengänge an anderen Unis oder Fachhochschulen, die noch möglich sind! Bei einer ausreichend guten Bachelornote kann dann eventuell sogar für den Master wieder an die TU Darmstadt gewechselt werden.
Allgemeine Prüfungsbestimmungen (APB)
Die Allgemeinen Prüfungsbestimmungen (APB) sind die Grundregeln für alle Prüfungen an der Uni. Sie existieren seit Beginn der Autonomie der TU und ersetzen die Prüfungsbestimmungen im Hessischen Hochschulgesetz. Mittlerweile hat die APB vier Revisionen erfahren, durch die es einige Änderungen gab. Auch wenn ihr die alten Regelungen nicht kennt, so gibt es genug ältere Studierende, die von den Neuerungen noch nicht viel mitbekommen haben, was zur Folge hat, dass immer wieder Gerüchte zu irgendwelchen Regelungen im Umlauf sind. Die wichtigsten Bestimmungen sind oben bereits aufgeführt.
Wir können allen nur empfehlen, die APB wenigstens einmal zu überfliegen. Das vollständige Dokument findet ihr unter https://u.fs-etit.de/apb. Vorsicht beim Suchen im Internet. Es geistern noch auf vielen TU-Seiten die alte Version oder Entwürfe herum.
Alle Punkte der APB zu erklären, würde den Rahmen der Hochspannungsquelle sprengen. Zwei weitere wichtige Punkte wollen wir aber nicht unerwähnt lassen.
Versuche durch Springen “erschleichen”?
Früher war ein recht beliebter Trick, sich durch Springen zwischen verschiedenen Studiengängen zusätzliche Prüfungsversuche zu “erschleichen”. An anderen Unis ist das teilweise noch möglich. Die APB jedoch verbietet ein solches Vorgehen, da nicht bestandene Prüfungsversuche auch bei Studiengangwechsel angerechnet werden. Die Regelung gilt auch beim Wechsel von einer anderen Universität an die TU Darmstadt. Auch ist es nicht möglich, die Prüfungen in einem anderen Studiengang als sogenannten Zusätzliche Leistung zu machen und diese dann nachträglich im Studiengang etit oder MEC anerkennen zu lassen. Das Prüfungssekretariat lässt einen in so einem Fall die Prüfung einfach noch mal schreiben.
Mündliche Ergänzungsprüfung (mEP)
Oben wurde ja schon die mEP erwähnt, welche ihr ein Mal pro Studiengang in Anspruch nehmen könnt. Natürlich hoffen wir, dass ihr dies nicht müsst, dennoch hier ein paar Informationen zur mEP. Die mEP ist in §32 der aktuellen APB geregelt, in der ihr natürlich noch genauer nachlesen könnt, falls ihr es braucht oder es euch interessiert. Die mEP soll verhindern, dass ihr aus dem Studium rausfliegen könnt, ohne dass euch der betreffende Professor bzw. die betreffende Professorin persönlich erlebt und eure Leistung bewertet hat. Zuerst ist wichtig, dass der dritte Prüfungsversuch schriftlich war, denn nur so habt ihr die Möglichkeit, die mEP innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Noten im Prüfungssekretariat zu beantragen. Wenn dieser Antrag gestellt wurde, habt ihr die Chance, die nicht bestandene Prüfung zu einer 4,0 zu verbessern und euer Studium fortzusetzen.
Zum Schluss noch zwei wichtige Dinge, die zu beachten sind. Um eine mEP beantragen zu können müsst ihr am dritten Prüfungsversuch teilgenommen haben und dürft auch kein leeres Blatt abgegeben haben. Es muss erkennbar sein, dass ihr versucht habt die Aufgabe(n) zu lösen.